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03.11.2011

WSI-Tarifarchiv:

13 Prozent unterhalb von 8,50 Euro


Zahl der tariflichen Vergütungsgruppen im Niedriglohnbereich zurückgegangen

Die Zahl der tariflichen Vergütungsgruppen mit Stundenlöhnen unter 8,50 Euro ist in den vergangenen anderthalb Jahren merklich zurückgegangen. Das ergibt eine aktuelle Auswertung, die das Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung vorlegt.

Die Wissenschaftler untersuchten mehr als 4.700 Vergütungsgruppen aus 41 Branchen und Wirtschaftszweigen. Im September 2011 sahen 13 Prozent davon Stundenlöhne von weniger als 8,50 Euro vor. Im März 2010 lag dieser Anteil noch bei 16 Prozent.

Die große Mehrheit, 87 Prozent der Vergütungsgruppen aus Tarifverträgen, die DGB-Gewerkschaften abgeschlossen haben, sieht dementsprechend Stundenlöhne von 8,50 Euro und mehr vor. Insgesamt 76 Prozent der Vergütungsgruppen beginnen mit einem Stundensatz von mindestens 10 Euro. Letzteres gilt in großen Branchen wie der Metall- und der Chemieindustrie, der Entsorgungswirtschaft, dem Bank- und dem Bauhauptgewerbe für alle oder nahezu alle Tarifgruppen. Das Tarifsystem setzt so Untergrenzen deutlich oberhalb der Niedriglohnschwelle, die bei rund neun Euro liegt.

In 617 (13 Prozent) der untersuchten Vergütungsgruppen ist das jedoch anders, so die aktuelle Analyse von Dr. Reinhard Bispinck, dem Leiter des Tarifarchivs. 7 Prozent aller Gruppen sehen Einstiegslöhne unter 7,50 Euro vor, weitere 6 Prozent liegen zwischen 7,50 und 8,50 Euro pro Stunde. Zwar dürften manche der unteren Tarifgruppen nur für recht wenige, gering qualifizierte Mitarbeiter gelten. Aber in etwa einem Dutzend Wirtschaftszweigen sind tarifliche Niedriglöhne relativ weit verbreitet, zeigen Untersuchungen des Tarifarchivs. Dazu zählen verschiedene Handwerks- und Dienstleistungsbranchen sowie die Landwirtschaft - Wirtschaftsbereiche, in denen es oft viele kleinere Unternehmen und relativ wenig organisierte Beschäftigte gibt.

"Gewerkschafter stehen in solchen Branchen bei Tarifverhandlungen immer wieder vor der Alternative, niedrigen Tarifen zuzustimmen oder ganz auf eine tarifliche Regulierung der Arbeitsbedingungen zu verzichten", sagt Bispinck. "Umso wichtiger ist es, dass durch neue Tarifabschlüsse in den letzten anderthalb Jahren eine Verbesserung der Tarifsituation erreicht werden konnte. Insbesondere in den ausgeprägten Niedriglohnbranchen Bewachungsgewerbe, Erwerbsgartenbau, Friseurhandwerk, Gebäudereinigerhandwerk und Hotel- und Gaststättengewerbe konnte die Zahl der Vergütungsgruppen unter 7,50 Euro gesenkt werden."

Weitere Ergebnisse der Untersuchung:

- Die niedrigen Vergütungsgruppen sind auch ein Ost/West-Problem: Mehrheitlich gelten Vergütungsgruppen unterhalb von 7,50 Euro in ostdeutschen Tarifbereichen, während die Vergütungsgruppen zwischen 7,50 und 8,50 Euro mehrheitlich in westdeutschen Tarifbereichen anzutreffen sind.

- Auch im Bereich der Mindestlohntarifverträge nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz sind einige Vergütungsgruppen im Niedriglohnbereich unter 8,50 Euro angesiedelt. Die Ergebnisse der Analyse sprechen nach Auffassung des Tarifexperten Bispinck für die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro. "Er würde auch für viele Tarifbeschäftigte eine effektive Erhöhung ihrer Einkommen bedeuten" so der Wissenschaftler.

Weitere Informationen:

Reinhard Bispinck/WSI-Tarifarchiv: Tarifliche Vergütungsgruppen im Niedriglohnbereich 2011 - Eine Untersuchung in 41 Wirtschaftszweigen, Elemente qualitativer Tarifpolitik 72
Düsseldorf, November 2011.

Kontakt:

Dr. Reinhard Bispinck
Leiter WSI-Tarifarchiv

Rainer Jung
Leiter Pressestelle

 

Quelle: www.boeckler.de