25 Jahre nach der deutschen Vereinigung haben sich die durchschnittlichen Tariflöhne- und -gehälter in Ostdeutschland stark an die im Westen angenähert. Die tariflichen Grundvergütungen in den neuen Ländern erreichen nach den aktuellsten vorliegenden Daten von Mitte 2015 im Schnitt rund 97 Prozent des West-Niveaus, allerdings ohne Berücksichtigung der teils unterschiedlichen Arbeitszeiten. Dabei zeigen sich allerdings teilweise deutliche Unterschiede nach Branchen: Im öffentlichen Dienst, bei Banken und Versicherungen, in der Eisen- und Stahlindustrie, in der Druckindustrie sowie im Einzelhandel (Brandenburg) liegt das Tarifniveau bereits bei 100 Prozent, im Bauhauptgewerbe erreicht es 92 Prozent, im Kfz-Gewerbe (Thüringen) beträgt es knapp 88 Prozent. Im Hotel- und Gaststättengewerbe (Sachsen) liegt das Tarifniveau bei rund 80 Prozent und in der Landwirtschaft (Mecklenburg-Vorpommern) bei 74 Prozent. Darauf weist Dr. Reinhard Bispinck, der Tarifexperte des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, hin.
Weitaus größer ist der Einkommensrückstand bei ostdeutschen Beschäftigten, die nicht nach Tarif bezahlt werden. Diese Differenz ist ein wesentlicher Grund dafür, dass die die effektiven Bruttoverdienste im Osten um insgesamt 17 Prozent niedriger ausfallen als im Westen. Der Angleichungsprozess stagniert seit Jahren.
Dass sich der bei den Tariflöhnen erreichte Angleichungsstand in der Realität nicht 1:1 niederschlägt, hängt nach Bispincks Analyse damit zusammen, dass die Prägekraft der Tarifverträge in Ostdeutschland zu schwach ist und im Laufe der Jahre noch abgenommen hat.
„Das ist eine Folge der deutlich geringeren Tarifbindung, aber in Ostdeutschland fehlt auch die im Westen über Jahrzehnte gewachsene Tarifkultur", so der Experte. Die große Kluft zwischen höheren tariflichen und niedrigeren effektiven Standards von Löhnen, Gehältern und Arbeitszeiten untergrabe die Verbindlichkeit der Tarifnormen. Weniger Bindekraft, mehr unverbindliche Orientierungsfunktion - so lasse sich der Funktionswandel der Tarifverträge in den neuen Ländern umschreiben.
Unterschiede bei den tariflichen Arbeitsbedingungen gibt es vor allem noch bei den tariflichen Arbeitszeiten und bei Sonderzahlungen wie dem Weihnachtsgeld. Ein Blick auf die Entwicklung der wichtigsten Tarifregelungen und -leistungen zeigt aber auch hier im Zeitvergleich eine erhebliche Annäherung:
Die weitere Angleichung der ostdeutschen tariflichen Arbeits- und Einkommensbedingungen an das West-Niveau und ihre praktische Umsetzung setzen nach Auffassung des WSI zwingend eine Revitalisierung des Tarifvertrages und des gesamten Tarifsystems voraus. „Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes von 8,50 Euro pro Stunde und die Erleichterung der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen durch das neue Tarifautonomiestärkungsgesetz sind dabei eine wichtige Hilfe“, sagt WSI-Tarifexperte Bispinck.
Weitere Informationen:
Infografik zum Download in: Böckler Impuls 14/2015
Kontakt:
Dr. Reinhard Bispinck
Leiter WSI-Tarifarchiv
Rainer Jung
Leiter Pressestelle
Quelle: www.boeckler.de/14_61423.htm